Im Rahmen des zu erstellenden Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepts sollen gemeinsam mit der Verwaltung, den Bürger*innen und weiteren Akteuren wie Gefahrenabwehr, Forst- und Landwirtschaft, Industrie- und Gewerbebetriebe und Fachbehörden alle Themen der Hochwasser- und Starkregenvorsorge besprochen und gemeinsam Maßnahmen zur Schadens(potenzial)minderung – auch im privaten Bereich – aufgezeigt werden.
Das Konzept soll die aufgetretenen und möglichen spezifischen Probleme sowie Gefahrenschwerpunkte und hohe Gefahrenpotentiale berücksichtigen, gangbare Lösungen aufzeigen und Maßnahmen konkret benennen. Dazu gehören u. a. auch eine Überprüfung der kritischen Infrastrukturanlagen wie Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Stromversorgung sowie die Befahrbarkeit von Verkehrswegen bei Überflutung.
Folgende Bereiche sollen durch die Konzepterstellung abgedeckt werden: